Die
Aktualisierungsseminare dienen der Fortbildung
von Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte
oder Strahlenschutzbevollmächtigte
für die Einhaltung von Rechtsvorschriften
im Strahlenschutz verantwortlich sind, sowie
von Mitarbeitern von Umwelt und Aufsichtsbehörden.
Sie wenden sich an Mitarbeiter in Industrie
und Verwaltung (Laboranten, Techniker, Ingenieure,
Sicherheitsfachkräfte, Naturwissenschaftler
u. a.), die schon seit mehreren Jahren auf
dem Gebiet des Strahlenschutzes tätig
sind und die ihre Fachkunde oder Kenntnisse
ergänzen wollen. Ferner kann das Seminar
eine Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch
bieten, wobei auch spezielle Probleme der
Teilnehmer bezüglich ihres Tätigkeits-
bzw. Entscheidungsbereichs diskutiert werden
sollen. Keinesfalls vermitteln die Seminare
die gesamte, für den Umgang mit radioaktiven
Stoffen, den Betrieb von Beschleunigern
oder Röntgengeräten, erforderliche
Fachkunde - sie sind vielmehr als Auffrischungskurse
zu sehen.
Die Seminare geben insbesondere einen Überblick
über neue Rechts und Verwaltungsvorschriften
sowie Normen im Strahlenschutz (z.B. Euratom-Grundnormen,
Atomgesetz, Gefahrgutrecht, DIN-Normen usw.).
Es wird angestrebt, in Vorträgen und
Diskussionen das Verständnis der neuen
Regelungen zu erleichtern und die Konsequenzen
der Veränderungen für die Praxis
aufzuzeigen. Insbesondere soll dem Strahlenschutzbeauftragten
bzw. bevollmächtigten Unterstützung
bei seiner notwendigen Fortbildung gegeben
werden, damit er die übernommenen Aufgaben
den jeweils geltenden Rechtsvorschriften
entsprechend erfüllen kann.
Die Seminare beschäftigen sich vorzugsweise
mit der Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung
und deren Änderungen. Zusätzlich
wird in der Regel ein weiteres Schwerpunktthema
behandelt (z.B. Genehmigung/ Anzeige, Strahlenschutzmesstechnik).
Alle Seminare erfüllen die Vorschriften
für Aktualisierungskurse und sind behördlich
anerkannt. |