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Kurse,
für wen?
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vom Institut für Radioökologie
und Strahlenschutz angebotenen Strahlenschutzkurse
betreffen den technischen
Anwendungsbereich, z.B. Mess- und Regeltechnik,
zerstörungsfreie Materialprüfung,
Substanz- und Strukturanalyse, Wartung und
Instandsetzung, Arbeiten in Radionuklidlaboratorien
usw.. Wir bieten keine Kurse für Anwendungen
ionisierender Strahlung am Menschen an. |
| Die
Kurse richten sich vornehmlich an Personen,
die beim |
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Umgang
mit umschlossenen oder offenen radioaktiven
Stoffen, |
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beim Betrieb
von Röntgeneinrichtungen und
Störstrahlern oder |
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bei Errichtung
und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung
ionisierender Strahlung (Beschleuniger) |
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| den Strahlenschutz gewährleisten
sollen. Dazu gehören Strahlenschutzverantwortliche
und Strahlenschutzbeauftragte. Für
diese Personengruppen wird gemäß
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
und Röntgenverordnung (RöV)
sowie gemäß den entsprechenden
Richtlinien die so genannte Fachkunde
im Strahlenschutz gefordert, die gegenüber
den zuständigen Behörden nachzuweisen
und regelmäßig zu aktualisieren
ist. Die Fachkunde wird erworben durch:
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eine
für den jeweiligen Anwendungsbereich
geeignete Ausbildung (Lehre,
Fachhochschule, Studium) |
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praktische
Erfahrung (berufliche
Tätigkeit) |
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die
erfolgreiche Teilnahme an anerkannten
Kursen. |
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| Am IRS können Sie die
benötigten Kurse zum Erwerb und zur
Aktualisierung der Fachkunde belegen, die
in Vorträgen und Übungen die Fachkenntnisse
vermitteln bzw. aktualisieren, die für
Tätigkeiten gemäß den jeweiligen
Fachkundegruppen der Fachkunderichtlinien
gefordert werden. Die Kurse können
keinesfalls die zumeist notwendigen praktischen
Erfahrungen vermitteln. Es wird vielmehr
davon ausgegangen, dass die Teilnehmer diese
Erfahrungen mitbringen, weil dadurch das
Verständnis des Lehrstoffs wesentlich
erleichtert wird. Andernfalls müssen
die nach den Richtlinien geforderten praktischen
Erfahrungen (Berufstätigkeit) nach
Beendigung des Strahlenschutzkurses vor
Aufnahme der verantwortlichen Tätigkeit
erworben werden. Gegen Vorlage der Bescheinigung
über die erfolgreiche Kursteilnahme
und der Nachweise über die geeignete
Ausbildung sowie die praktischen Erfahrungen
erhalten Sie von der - je nach Bundesland
- zuständigen Stelle die entsprechende
Fachkunde-Bescheinigung. |
| Als Wegweiser zu den Kursen
benutzen Sie bitte den Kursfinder |
| Eine Übersicht über
unser gesammtes Kursprogramm finden Sie
in der Übersicht. |
| Die Kurse schließen
mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung
erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung
über die erfolgreiche Teilnahme, die
gegenüber den Genehmigungsbehörden
als Beitrag zum Nachweis der Fachkunde verwendet
werden kann. Für Teilnehmer, die nicht
die Tätigkeit als fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher
oder als Strahlenschutzbeauftragter anstreben,
sondern im Sinne der StrlSchV bzw. RöV
Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben möchten,
ist keine Prüfung vorgesehen. |
| Die Fachkunderichtlinien
erlauben einen modularen Aufbau der Kurse.
Dies hat den Vorteil, dass Teilnehmer, die
die Fachkunde auf mehreren Tätigkeitsbereichen
benötigen, gewisse Grundmodule nur
einmal absolvieren müssen und das Fachwissen,
darauf aufbauend, durch zusätzliche
Module erwerben können. Die IRS-Kurse
nach StrlSchV sind nach dem Modulsystem
aufgebaut; damit bietet sich Ihnen die Möglichkeit,
komplette Fachkundekurse oder auch nur einzelne
Module zu belegen. Nach RöV bieten
wir nur komplette Kurse zu den Fachkundegruppen
an. Die enthaltenen Module werden Ihnen
mit der Fachkundegruppe bescheinigt. |
ACHTUNG:
Einführungsveranstaltung!
Für Neueinsteiger in die Aufbaumodule
bieten wir bei hinreichender Inanspruchnahme
eine freiwillige Einführung kostenfrei
an. Sie beginnt entweder nachmittags am
Vortag oder bei Kursbeginn in der zweiten
Woche vormittags im Vorlauf zum Kurs.
Teilnahmewunsch bitte bei Anmeldung angeben! |
| Als Grundlage für
die Strahlenschutzkurse dienen folgende
Rechtsvorschriften und Richtlinien: |
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Gesetz
über die friedliche Verwendung
der Kernenergie und den Schutz gegen
ihre Gefahren (Atomgesetz) vom 15.07.1985
(BGBl. I, S. 1565), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 21.8.2002 (BGBl.
I, S. 3322) |
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Verordnung
über den Schutz vor Schäden
durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung
- StrlSchV) vom 20.7.2001 (BGBl. I,
S.1714) |
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Verordnung
über den Schutz vor Schäden
durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung
- RöV) vom 30.4.2003 (BGBl. I,
S. 604) |
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Fachkunde-Richtlinie
Technik nach Röntgenverordnung
vom 27.5.2003 (GMBl. 2003, S. 738) |
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Fachkunde-Richtlinie
Technik nach Strahlenschutzverordnung
vom 21.6.2004 (GMBl. 2004, S. 799) |
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