Kurse, für wen?
Die vom Institut für Radioökologie und Strahlenschutz angebotenen Strahlenschutzkurse betreffen den technischen Anwendungsbereich, z.B. Mess- und Regeltechnik, zerstörungsfreie Materialprüfung, Substanz- und Strukturanalyse, Wartung und Instandsetzung, Arbeiten in Radionuklidlaboratorien usw.. Wir bieten keine Kurse für Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen an.
Die Kurse richten sich vornehmlich an Personen, die beim
Umgang mit umschlossenen oder offenen radioaktiven Stoffen,
beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern oder
bei Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Beschleuniger)
den Strahlenschutz gewährleisten sollen. Dazu gehören Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte. Für diese Personengruppen wird gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) sowie gemäß den entsprechenden Richtlinien die so genannte Fachkunde im Strahlenschutz gefordert, die gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen und regelmäßig zu aktualisieren ist. Die Fachkunde wird erworben durch:
eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung (Lehre, Fachhochschule, Studium)
praktische Erfahrung (berufliche Tätigkeit)
die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Am IRS können Sie die benötigten Kurse zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde belegen, die in Vorträgen und Übungen die Fachkenntnisse vermitteln bzw. aktualisieren, die für Tätigkeiten gemäß den jeweiligen Fachkundegruppen der Fachkunderichtlinien gefordert werden. Die Kurse können keinesfalls die zumeist notwendigen praktischen Erfahrungen vermitteln. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die Teilnehmer diese Erfahrungen mitbringen, weil dadurch das Verständnis des Lehrstoffs wesentlich erleichtert wird. Andernfalls müssen die nach den Richtlinien geforderten praktischen Erfahrungen (Berufstätigkeit) nach Beendigung des Strahlenschutzkurses vor Aufnahme der verantwortlichen Tätigkeit erworben werden. Gegen Vorlage der Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme und der Nachweise über die geeignete Ausbildung sowie die praktischen Erfahrungen erhalten Sie von der - je nach Bundesland - zuständigen Stelle die entsprechende Fachkunde-Bescheinigung.
Als Wegweiser zu den Kursen benutzen Sie bitte den Kursfinder
Eine Übersicht über unser gesammtes Kursprogramm finden Sie in der Übersicht.
Die Kurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme, die gegenüber den Genehmigungsbehörden als Beitrag zum Nachweis der Fachkunde verwendet werden kann. Für Teilnehmer, die nicht die Tätigkeit als fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher oder als Strahlenschutzbeauftragter anstreben, sondern im Sinne der StrlSchV bzw. RöV Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben möchten, ist keine Prüfung vorgesehen.
Die Fachkunderichtlinien erlauben einen modularen Aufbau der Kurse. Dies hat den Vorteil, dass Teilnehmer, die die Fachkunde auf mehreren Tätigkeitsbereichen benötigen, gewisse Grundmodule nur einmal absolvieren müssen und das Fachwissen, darauf aufbauend, durch zusätzliche Module erwerben können. Die IRS-Kurse nach StrlSchV sind nach dem Modulsystem aufgebaut; damit bietet sich Ihnen die Möglichkeit, komplette Fachkundekurse oder auch nur einzelne Module zu belegen. Nach RöV bieten wir nur komplette Kurse zu den Fachkundegruppen an. Die enthaltenen Module werden Ihnen mit der Fachkundegruppe bescheinigt.
ACHTUNG: Einführungsveranstaltung!
Für Neueinsteiger in die Aufbaumodule bieten wir bei hinreichender Inanspruchnahme eine freiwillige Einführung kostenfrei an. Sie beginnt entweder nachmittags am Vortag oder bei Kursbeginn in der zweiten Woche vormittags im Vorlauf zum Kurs.
Teilnahmewunsch bitte bei Anmeldung angeben!
Als Grundlage für die Strahlenschutzkurse dienen folgende Rechtsvorschriften und Richtlinien:
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) vom 15.07.1985 (BGBl. I, S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.8.2002 (BGBl. I, S. 3322)  
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 20.7.2001 (BGBl. I, S.1714)  
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) vom 30.4.2003 (BGBl. I, S. 604)  
Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung vom 27.5.2003 (GMBl. 2003, S. 738)
Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung vom 21.6.2004 (GMBl. 2004, S. 799)
Aktualisiert: 29.03.2010
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