Kurs für die Fachkundegruppe S4.3

Die Fachkunde S4.3 umfasst Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG Errichtung, Betrieb oder sonstige Innehabung, Stilllegung, sicherer Einschluss einer Anlage sowie Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen zur
• Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen
• Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe
nach § 7 AtG

bzw. Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen nach § 9 AtG oder Planfeststellungsverfahren nach § 9b AtG

Informationen

Dieser Kurs deckt auch die Fachkundegruppen S2.3, S4.1, S4.2 und S5 ab. Er entspricht einer Kombination aus dem Grundmodul GH "Grundlagen für Fachkundegruppen mit erhöhtem Anforderungsniveau", Zusatzmodul OH "Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen: Erhöhtes Anforderungsniveau" und Zusatzmodul K "Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb von Anlagen nach AtG ".


Kurszeiten


1. Woche: Mo. 10:30h — Fr. 15:15h


2. Woche: Mo. 09:45h — Mi. 16:45h


Berufserfahrung


Der Mindestzeitraum der notwendigen Berufserfahrung zum Erwerb der Fachkunde beträgt für die Fachkundegruppe S4.3:

6 Monate für Fachhochschul- oder HochschulabsolventInnen
9 Monate für Techniker, Meister oder Personen mit inhaltlich gleichwertigem Abschluss
nicht vorgesehen für Personen mit Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder techn. oder gewerbl. Ausbildungsberuf

Für Personen ohne Berufsausbildung ist ein Erwerb dieser Fachkunde nicht vorgesehen.

Kurstermine

Fachkundegruppe S4.3

17.02. - 21.02.2025 + 24.02. - 26.02.2025

Kursnummer: 2517 - Gebühr: € 2410,-