Kurs für die Fachkundegruppe S5

Die Fachkunde S5 umfasst die genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen.

Informationen

Dieser Kurs deckt auch die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1 und S6.1 ab. Er entspricht einer Kombination aus Grundmodul GG "Grundlagen für Fachkundegruppen mit geringem Anforderungsniveau" und Zusatzmodul FA "Beschäftigung in fremden Anlagen".


Dieser Kurs ist ein reiner Präsenzkurs (keine vorgeschaltete E-Learnigphase) in den Räumlichkeiten des IRS. 


Kurszeiten


1. Tag 13:00 — 3. Tag 17:00


Berufserfahrung


Der Mindestzeitraum der notwendigen Berufserfahrung zum Erwerb der Fachkunde beträgt für die Fachkundegruppe S5:

0 Monatefür Fachhochschul- oder HochschulabsolventInnen
0 Monatefür Techniker, Meister oder Personen mit inhaltlich gleichwertigem Abschluss
0 Monatefür Personen mit Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder techn. oder gewerbl. Ausbildungsberuf
3 Monatefür Personen ohne Berufsausbildung

Kurstermine

Fachkundegruppe S5

06.10. - 08.10.2026

Kursnummer: 2673 - Gebühr: € 960,-

Geänderte Kurszeiten ab 2027

Ab 2027 haben gelten neue Kurszeiten für diesen Kurs: 1. Tag: 10:00 - 3. Tag: 16:00 

Fachkundegruppe S5

03.02. - 05.02.2027

Kursnummer: 2715 - Gebühr: € 1040,-

Fachkundegruppe S5

05.10. - 07.10.2027

Kursnummer: 2768 - Gebühr: € 1040,-