Fachkundegruppe S5
Kursnummer: 2570 - Gebühr: € 960,-
Die Fachkunde S5 umfasst die genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen.
Dieser Kurs deckt auch die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1 und S6.1 ab. Er entspricht einer Kombination aus Grundmodul GG "Grundlagen für Fachkundegruppen mit geringem Anforderungsniveau" und Zusatzmodul FA "Beschäftigung in fremden Anlagen".
1. Tag 13:00h — 3. Tag 17:00h
Der Mindestzeitraum der notwendigen Berufserfahrung zum Erwerb der Fachkunde beträgt für die Fachkundegruppe S5:
0 Monate | für Fachhochschul- oder HochschulabsolventInnen |
0 Monate | für Techniker, Meister oder Personen mit inhaltlich gleichwertigem Abschluss |
0 Monate | für Personen mit Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder techn. oder gewerbl. Ausbildungsberuf |
3 Monate | für Personen ohne Berufsausbildung |
Fachkundegruppe S5
Kursnummer: 2570 - Gebühr: € 960,-
Fachkundegruppe S5
Kursnummer: 2504 - Gebühr: € 960,-