Fachkundegruppe S4.3
Kursnummer: 2517 - Gebühr: € 2410,-
Die Fachkunde S4.3 umfasst Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG Errichtung, Betrieb oder sonstige Innehabung, Stilllegung, sicherer Einschluss einer Anlage sowie Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen zur
• Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen
• Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe
nach § 7 AtG
bzw. Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen nach § 9 AtG oder Planfeststellungsverfahren nach § 9b AtG
Dieser Kurs deckt auch die Fachkundegruppen S2.3, S4.1, S4.2 und S5 ab. Er entspricht einer Kombination aus dem Grundmodul GH "Grundlagen für Fachkundegruppen mit erhöhtem Anforderungsniveau", Zusatzmodul OH "Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen: Erhöhtes Anforderungsniveau" und Zusatzmodul K "Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb von Anlagen nach AtG ".
1. Woche: Mo. 10:30h — Fr. 15:15h
2. Woche: Mo. 09:45h — Mi. 16:45h
Der Mindestzeitraum der notwendigen Berufserfahrung zum Erwerb der Fachkunde beträgt für die Fachkundegruppe S4.3:
6 Monate | für Fachhochschul- oder HochschulabsolventInnen |
9 Monate | für Techniker, Meister oder Personen mit inhaltlich gleichwertigem Abschluss |
nicht vorgesehen | für Personen mit Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder techn. oder gewerbl. Ausbildungsberuf |
Für Personen ohne Berufsausbildung ist ein Erwerb dieser Fachkunde nicht vorgesehen.
Das Kurssekretariat ist in der Zeit bis einschließlich 13.10.2024 nicht besetzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert. Richten Sie Ihre Anfragen bitte an kurse@irs.uni-hannover.de.
Fachkundegruppe S4.3
Kursnummer: 2517 - Gebühr: € 2410,-